Vorsorge

Als GmbH Gesellschafter / Geschäftsführer können Sie sich in der GmbH eine Pensionszusage erteilen. Wenn Sie in Pension gehen, dann zahlt Ihnen die Firma eine lebenslange Rente bzw. das verfügbare Kapital aus.

Das Kapital wird in einer sogenannten Rückdeckungsversicherung angespart.
Idealerweise ist diese Rückdeckungsversicherung eine Kombination aus klassischer und fondsgebundener Lebensversicherung! Ein Teil kann aber auch in Immobilien oder Edelmetallen gedeckt werden.

Vorteile:

Die GmbH muss auf die jährlichen Erträgnisse keine KESt und auch keine KÖSt zahlen. Das erhöht den Zinseszinseffekt und schont die Liquidität. Im Hintergrund wird eine stille Reserve aufgebaut, die erst bei Pensionsantritt aufgelöst werden muss.
Die eingezahlten Prämien sind Aufwand und die GmbH kann eine Rückstellung bilden, die Jahr für Jahr größer wird und zu einer KÖSt-Ersparnis während der Laufzeit führt.


Geht der Gesellschafter / Geschäftsführer zwischen 60 und 70 in Pension, kann er sich die Pensionszusage entweder als Rente oder als Kapitalbetrag auszahlen lassen.
Hat der Gesellschafter / Geschäftsführer mehr als 25% Anteil am Unternehmen kann er derzeit das Kapital sogar zum Hälfte-Einkommenssteuersatz aus der GmbH herausnehmen.

Schlüsselarbeitskräfte
Dieses betriebliche Vorsorgeinstrument ist auch ideal geeignet, um Mitarbeiter zu finden und längerfristig an das Unternehmen zu binden.

WIN WIN Situation:


Das Unternehmen erspart sich Lohnnebenkosten, der Mitarbeiter Lohnsteuer und beide Sozialversicherungsabgaben.
Das angesparte Kapital ist insolvenzgesichert, da an den Mitarbeiter verpfändet.

Der Mitarbeiter hat erst drei Jahre nach Erteilung der Zusage einen Anspruch auf Teile des angesparten Kapitals wenn er das Unternehmen verlässt.