Vorsorge

Als GmbH Gesellschafter / Geschäftsführer können Sie sich in der GmbH eine leistungsorientierte Pensionszusage erteilen. Wenn Sie in Pension gehen, dann zahlt Ihnen die Firma die vereinbarte Rente bzw. das vereinbarte Kapital aus.

Das Kapital wird in einer sogenannten Rückdeckungsversicherung angespart.
Idealerweise ist diese Rückdeckungsversicherung eine Kombination aus klassischer und fondsgebundener Lebensversicherung! Ein Teil kann aber auch mit Immobilien gedeckt werden.


Warum?
Die GmbH muss auf die jährlichen Erträgnisse keine KESt und auch keine KÖSt zahlen, erhöht den Zinseszinseffekt und schon die Liquidität. Im Hintergrund wird eine stille Reserve aufgebaut, die erst beim Antritt in die Pension aufgelöst werden muss.
Die eingezahlten Prämien sind Aufwand und die GmbH kann eine Rückstellung bilden, die Jahr für Jahr größer wird und zu einer KÖSt-Ersparnis während der Laufzeit führt.


Geht der Gesellschafter / Geschäftsführer zwischen 60 und 70 in Pension, kann er sich die Pensionszusage entweder als Rente oder als Kapitalbetrag auszahlen lassen.
Hat der Gesellschafter / Geschäftsführer mehr als 25% Anteil am Unternehmen kann er derzeit das Kapital sogar zum Hälfte-Hälfte-Einkommenssteuersatz aus der GmbH herausnehmen.


Dieses betriebliche Vorsorgeinstrument ist auch ideal geeignet, um Schlüsselarbeitskräfte zu finden und zu längerfristig zu binden.